Patientenverfügung & Organspende

Selbstbestimmung im Krankheitsfall

Wenn ein Mensch nach schwerer Krankheit oder infolge eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen klar zu formulieren, stehen die Angehörigen vor schwerwiegenden Entscheidungen. Die Patientenverfügung schafft hingegen Klarheit, auch wenn der Betroffene selbst seine Wünsche nicht mehr artikulieren kann. Schriftlich dokumentiert sind die Vorgaben zur medizinischen Versorgung – einschließlich der Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen – auch für die behandelnden Ärzte bindend. Verzichten Sie nicht auf Ihre persönliche Patientenverfügung, mag es Ihnen im Moment gesundheitlich auch noch so gut gehen.

Weitergehende Informationen und geeignete Vorlagen finden Sie unter anderem auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder im Online-Angebot der Deutschen Bischofskonferenz.*

Neben der Patientenverfügung dient auch der Organspendeausweis der Wahrung ihrer ganz persönlichen Vorstellungen zum Umgang mit Ihrem Körper. Eine Organ- oder Gewebetransplantation kann erkrankten Menschen unter Umständen das Leben retten oder ihnen zumindest eine würdige Lebenssituation mit der Krankheit verschaffen. Die Bereitschaft dazu ist aber eine höchst persönliche Angelegenheit, bei der auch religiöse und ethische Überzeugungen einbezogen werden müssen. Aus dem Organspendeausweis wird Ihre Entscheidung klar ersichtlich. Unabhängig davon dürfen Organe nur dann entnommen werden, wenn die Zustimmung des Patienten vorliegt und der Hirntod entsprechend der Richtlinie der Bundesärztekammer zweifelsfrei festgestellt wurde.

*Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um die Patientenverfügung empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt, Notar oder Arzt. Wir stellen ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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