Bestattungsarten

Während die traditionelle Erdbestattung im Sarg hierzulande zusehends weniger nachgefragt wird, gilt das Interesse heute vor allem alternativen Bestattungsformen auf Basis der Feuerbestattung. Eine Feuerbestattung erfordert eine ausdrückliche Willensbekundung des Verstorbenen oder eine entsprechende Verfügung der Hinterbliebenen.

Erdbestattung

Die Beisetzung des Verstorbenen erfolgt in einem Sarg aus Holz. Erdgräber werden je nach örtlichen Gegebenheiten als Wahl- oder Reihengräber angeboten. In einem Reihengrab wird üblicherweise ein einzelner Verstorbener beigesetzt, über die vorgegebene Nutzungsdauer hinaus ist eine Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich. Wahlgräber hingegen unterliegen hingegen keiner strengen Ruhezeitregelung, sodass dort auch mehrere Verstorbene zeitlich versetzt beigesetzt werden können. Wahlgräber können ein-, zwei oder mehrstellig sein und damit auch Platz für Partner oder Familien bieten. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 20 Jahre. Ruhezeiten und Bedingungen variieren auch regional von Friedhof zu Friedhof und werden aus der jeweiligen Friedhofs- und Gebührenordnung ersichtlich.

Feuerbestattung

Feuerbestattung bedeutet die Einäscherung des Verstorbenen im Sarg in einem Krematorium. In der Regel geht die Trauerfeier der Einäscherung voraus, die Urne wird dann einem späteren Zeitpunkt und oft nur im engsten Familienkreis beigesetzt. Eine Verbindung von Trauerfeier und Urnenbeisetzung ist ebenfalls möglich, dabei gilt es aber, die dann größere Zeitspanne zwischen Eintritt des Trauerfalls und Beisetzungstermin zu berücksichtigen. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen kann auf einem Friedhof in einem Reihen- oder einem Wahlgrab beigesetzt werden, die Nutzungsdauer folgt den örtlichen Regelungen.

Alternativ bieten viele Friedhöfe auch Möglichkeiten zur Beisetzung in Urnenwänden (Kolumbarien) an.

Seebestattung

Die Seebestattung setzt eine Einäscherung des Verstorbenen voraus, die Asche wird in einer Urne aus wasserlöslichem Material dem Meer übergeben. Seebestattungen erfolgen in gesondert ausgewiesenen Gebieten von Nord- oder Ostsee, auf Wunsch aber auch in anderen, internationalen Meeresgebieten. Die Seebestattung erfordert eine entsprechende Willenserklärung, die der Verstorbene zu Lebzeiten abgegeben hat, kann aber auch auf Veranlassung der Angehörigen verfügt werden. Nach der Beisetzung erhalten die Hinterbliebenen auf Wunsch eine Seekarte mit Angabe der Position, an der die Urne dem Meer übergeben wurde. Die Beisetzung erfolgt durch den Kapitän des Schiffes, unbegleitet oder im Beisein von Angehörigen.

Naturbestattung/Friedwald®

Naturbestattung/ Friedwald®

In besonders ausgewiesenen und von privaten Trägern bewirtschafteten Waldgebieten (z.B. FriedWald® oder RuheForst®) wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen im Wurzelgeflecht eines Baumes beigesetzt. Das Material der Urne ist biologisch abbaubar, sodass die Asche im Laufe der Zeit im natürlichen Kreislauf der Natur aufgenommen wird. Naturbestattungen werden inzwischen auch auf einigen kommunalen Friedhöfen angeboten.

Luftbestattung

Die Asche des Verstorbenen wird von einem Heißluftballon aus dem Himmel übergeben. Die Urne wird zunächst am Startplatz aufgebahrt, sodass Angehörige Gelegenheit zur Abschiednahme haben, auf Wunsch auch mit musikalischer Untermalung. Danach wird die Urne am Ballonkorb befestigt, nach Erreichen der erforderlichen Fahrthöhe wird die Asche beigesetzt. Die genauen Koordinaten des Bestattungsortes werden per Navigationsgerät ermittelt, die Angehörigen erhalten eine Urkunde mit den entsprechenden Angaben. Luftbestattungen sind in Deutschland aus rechtlichen Gründen nicht möglich, können aber in der Schweiz realisiert werden.

Ihr Anliegen ist uns wichtig

Setzen Sie sich gerne mit uns in Kontakt!