Bestattungsarten

Während die traditionelle Erdbestattung im Sarg hierzulande zusehends weniger nachgefragt wird, gilt das Interesse heute vor allem alternativen Bestattungsformen auf Basis der Feuerbestattung. Eine Feuerbestattung erfordert eine ausdrückliche Willensbekundung des Verstorbenen oder eine entsprechende Verfügung der Hinterbliebenen.

Erdbestattung

Die Beisetzung des Verstorbenen erfolgt in einem Sarg aus Holz. Erdgräber werden je nach örtlichen Gegebenheiten als Wahl- oder Reihengräber angeboten. In einem Reihengrab wird üblicherweise ein einzelner Verstorbener beigesetzt, über die vorgegebene Nutzungsdauer hinaus ist eine Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich. Wahlgräber hingegen unterliegen hingegen keiner strengen Ruhezeitregelung, sodass dort auch mehrere Verstorbene zeitlich versetzt beigesetzt werden können. Wahlgräber können ein-, zwei oder mehrstellig sein und damit auch Platz für Partner oder Familien bieten. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 20 Jahre. Ruhezeiten und Bedingungen variieren auch regional von Friedhof zu Friedhof und werden aus der jeweiligen Friedhofs- und Gebührenordnung ersichtlich.

Feuerbestattung